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Allgemeine
Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der ETM-Energietechnik Markovic

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen der ETM-Energietechnik Markovic, nachfolgend “ETM” genannt, im Bereich der Fachplanung und Beratung für Gebäudeautomation, soweit nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart wird.

1.2 Abweichende, ergänzende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, ETM hat deren Geltung ausdrücklich zugestimmt.

2. Vertragsabschluss und Vertragsgegenstand

2.1 Alle Angebote von ETM sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

2.2 Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung des Angebots durch den Auftraggeber oder mit der Erteilung eines Auftrags an ETM zustande.

2.3 Gegenstand des Vertrages sind die im Angebot spezifizierten Leistungen im Bereich der Planung und Beratung für Gebäudeautomation, einschließlich aller damit verbundenen Dienstleistungen wie Projektmanagement, Ausführungsplanung und technische Beratung.

3. Leistungsbeschreibung und Leistungsänderungen

3.1 ETM erbringt die vereinbarten Leistungen gemäß den im Vertrag definierten Spezifikationen und den anerkannten Regeln der Technik.

3.2 Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, die über die ursprünglich vereinbarten Leistungen hinausgehen, bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Parteien. ETM ist berechtigt, für solche Änderungen und Ergänzungen ein entsprechendes zusätzliches Honorar zu berechnen.

3.3 Die Leistungen von ETM umfassen nicht die Ausführung von Bauarbeiten, es sei denn, diese sind ausdrücklich vereinbart.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Vergütung für die Leistungen von ETM richtet sich nach dem im Vertrag vereinbarten Preis oder, falls nicht anders vereinbart, nach den üblichen Stundensätzen und/oder Pauschalpreismodellen von ETM.

4.2 Sofern nicht anders vereinbart, ist die Vergütung nach Rechnungsstellung innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. Zahlungen sind auf das in der Rechnung angegebene Konto zu leisten.

4.3 Bei Zahlungsverzug des Auftraggebers behält sich ETM vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. ETM kann zudem die Ausführung der Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen einstellen.

5. Fristen und Termine

5.1 Alle vereinbarten Fristen und Termine sind grundsätzlich unverbindlich, es sei denn, sie wurden ausdrücklich als verbindlich vereinbart.

5.2 ETM ist bemüht, alle Termine und Fristen einzuhalten. Werden diese durch unvorhersehbare Ereignisse oder Verzögerungen auf Seiten des Auftraggebers oder Dritter überschritten, verlängern sich die Fristen angemessen.

5.3 Im Falle von Verzögerungen, die durch den Auftraggeber verursacht wurden, behält sich ETM das Recht vor, zusätzliche Kosten für die erforderlichen Änderungen oder Verzögerungen zu berechnen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 ETM haftet für Schäden, die aus einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung resultieren. Für Schäden, die aus einfacher Fahrlässigkeit resultieren, haftet ETM nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht verletzt wurde und die Haftung auf den vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist.

6.2 Die Haftung für die Richtigkeit der Planung ist auf die Höhe der vereinbarten Vergütung begrenzt. ETM haftet nicht für Schäden, die durch fehlerhafte Ausführung oder unsachgemäße Nutzung der geplanten Systeme entstehen, es sei denn, dies liegt in der Verantwortung von ETM. Die Haftung von Fehler dritte ist ausgeschlossen. Ebenfalls die Haftung bei nicht Handlungen oder Versäumnisse des AG´s sowie dessen Partner oder Auftragnehmer.

6.3 Die Gewährleistung für die von ETM erbrachten Planungsleistungen beträgt 12 Monate nach der Abnahme der jeweiligen Teilleistung.

6.4 Eine Haftung für Schäden, die aus nicht durch ETM verantworteten Umständen (z. B. höhere Gewalt, fehlerhafte Ausführung durch Dritte) resultieren, ist ausgeschlossen.

7. Mängelrüge und Abnahme

7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistungen von ETM nach deren Erbringung auf Mängel zu überprüfen. Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach der Abnahme schriftlich anzuzeigen.


7.2 Erfolgt keine Mängelrüge innerhalb der Frist, gelten die Leistungen als abgenommen. Mängel sind schriftlich zu melden und müssen detailliert beschrieben werden, damit ETM die Mangelbehebung schnell und effizient durchführen kann. 


7.3 Im Falle der Mängelrüge verpflichtet sich ETM zur Mängelbehebung innerhalb einer angemessenen Frist, wobei ETM das Recht hat, den Mangel auf eigene Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung zu beheben.


8. Vertraulichkeit und Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen des Vertrages erhaltenen Informationen, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aufgrund ihrer Natur offensichtlich ist, geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben.

8.2 Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). ETM verpflichtet sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen zu beachten und zu wahren.

9. Kündigung

9.1 Der Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden, wenn die andere Partei eine wesentliche Vertragsverletzung begeht. Im Falle einer Vertragsverletzung, die eine fristlose Kündigung rechtfertigt, muss die Kündigung schriftlich und unter Angabe von Gründe erfolgen.

9.2 Kündigt der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig, ist ETM berechtigt, das vereinbarte Honorar für die bis zum Zeitpunkt der Kündigung erbrachten Leistungen sowie für die Kosten der vertraglichen Verpflichtungen zu verlangen.

10. Force Majeure (Höhere Gewalt)

10.1 Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Streik, Krieg, Pandemien) verlängern sich vereinbarte Termine und Fristen um die Dauer der behindernden Ereignisse. Beide Parteien sind verpflichtet, sich unverzüglich über solche Ereignisse zu informieren.

11. Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

11.1 Für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag gilt deutsches Recht.

11.2 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von ETM in Bobingen.

11.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

12. Salvatorische Klausel

12.1 Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Die übrigen Bestimmungen bleiben hiervon unberüht.

ETM-Energietechnik Markovic
Amerpweg 2

86399 Bobingen
01636153412
info@etm-energietechnik.com
www-etm-energietechnik.com

Schreibheft
KONTAKT

ETM Energietechnik Markovic

Josip Markovic

Amperweg 2

86399 Bobingen

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Tel: 01636153412

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https://www.etm-energietechnik.com/

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